Kultur-Stiftung Ginsheim-Gustavsburg
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Wir freuen uns, wenn Sie uns mit einer Zustiftung zum Stiftungskapital unterstützen. Dies gewährleistet eine dauerhafte Förderung, denn je höher das Stiftungskapital ist, desto höher fallen die Erträge aus, die wir ausschütten können.

Ihr Geld wirft auch in 50 oder 100 Jahren noch Zinsen für die Kulturprojekte ab. Zustiftungen ab 100 Euro sind jederzeit möglich.

Auch Stifterdarlehen erhöhen unsere Ausschüttungen und werden bei Bedarf zurückgezahlt.

Eine weitere Möglichkeit: Regelmäßige oder einmalige Spenden sind uns sehr willkommen.

Unsere Bankverbindung

VOLKSBANK MAINSPITZE eG
IBAN DE 57 5086 2903 0007 1313 13
BIC    GENODE51GIN

Unsere Satzung erhalten Sie hier: 

Satzung der Kultur-Stiftung Ginsheim-Gustavsburg
Satzung Kultur-Stiftung GiGu 28-06-17.pdf (1.13MB)
Satzung der Kultur-Stiftung Ginsheim-Gustavsburg
Satzung Kultur-Stiftung GiGu 28-06-17.pdf (1.13MB)

 


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